Im Europarecht wird ganz selbstverständlich über die Finalität der EU nachgedacht. Es ist an der Zeit, eine solche Finalitätsdebatte auch im Völkerrecht zu führen. Die gegenwärtige Situation bleibt trotz aller Erfolge unbefriedigend; der Handlungsbedarf ist beträchtlich. Finalitätsleitbild sollte die Einheit der Menschheit sein. Insoweit geht es um vier konstitutive Elemente: (1) Ächtung der Kriege, (2) Öffnung der Grenzen, (3) Menschenrechte sowie (4) Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.