Bedeutung und Reichweite von verwaltungsgerichtlichen Umweltverbandsklagen gegen die Zulassung von Vorhaben mit Umweltauswirkungen und andere umweltbezogene behördliche Entscheidungen haben in Deutschland seit der Jahrtausendwende zugenommen. Maßgeblich dafür waren die Schaffung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie der Einfluss der Aarhus-Konvention, unionsrechtlicher Rechtsakte und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Der Autor untersucht die Bedeutung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen für die verwaltungsgerichtliche Begründetheitsprüfung, insbesondere für die Kontrolldichte und somit für die Letztentscheidungsspielräume der Exekutive. Zu diesem Zweck werden Dogmatik und Praxis der gerichtlichen Begründetheitskontrolle in Deutschland, England und Frankreich analysiert. Dabei nimmt der Autor neben der Kontrolldichte auch die gerichtliche Sanktionierung von Verfahrensfehlern der Exekutive in den Blick. Die Arbeit schließt mit einer kritischen Analyse von Tendenzen und Vorschlägen zur Rücknahme der Kontrolldichte und Überlegungen für eine ausgewogene Reform des Rechtsschutzes der Umweltvereinigungen.