Die Arbeit widmet sich der Frage, wie die gerichtliche Kontrolle der staatsanwaltschaftlichen Anklageentscheidung im Rahmen des strafprozessualen Zwischenverfahrens effektiver stattfinden kann. Dieser Fragestellung liegt die Ausgangslage zugrunde, dass die gerichtliche Ueberpruefung der rechtswidrigen bzw. missbraeuchlichen Anklageerhebung mittels des Nichteroeffnungsbeschlusses gemaeß § 204 StPO sowie der Einstellungsvorschriften gemaeß §§ 153 Ⅱ, 153a Ⅱ, 153b Ⅱ StPO deshalb unzureichend erfolgt, weil die Regelungsformen nur vage oder fehlerhaft sind. Zum effektiveren Schutz des Angeschuldigten ist somit eine Reform solcher Regelungen erforderlich. Bei der Ausarbeitung der konkreten Reformvorschlaege sind die in Korea eroerterten Kontrolle der Anklageerhebung heranzuziehen. Aus der rechtsvergleichenden Untersuchung ergibt sich, dass das Zwischenverfahren in erster Linie dem Angeschuldigten die bessere Moeglichkeit zur vorzeitigen Beendigung des rechtswidrigen Verfahrens gewaehren und das Gericht dort als letztverbindlicher Entscheidungstraeger taetig sein sollte.