Im Fokus des Arbeitspapiers steht die nötige Rahmung von häuslichen Pflegesettings, in denen An- und Zugehörige einen Teil der Versorgung übernehmen. Die häusliche Pflege darf keine ‚Black Box‘ bleiben, für die sich Gesellschaft und Staat nicht interessieren, weil deren ‚Innenleben‘ als reine Privatsache betrachtet wird. Im Gegenteil: Im Sinne einer doppelten Personenzentrierung argumentieren wir für eine staatliche Schutzverantwortung für Pflegebedürftige und eine subsidiäre Verantwortung des Staates für Pflegepersonen. Das Arbeitspapier stellt die Strukturen und Kooperationen dar, über die diese Schutzverantwortung im Rahmen eines durchdachten Case- und Caremanagement auf kommunaler Ebene eingelöst werden kann. Pflegebedürftige nur gut versorgt und Pflegepersonen nur wirksam vor Überlastung geschützt werden, wenn eine ambulante und teilstationäre Pflegeinfrastruktur flächendeckend in ausreichendem Maße zur Verfügung steht und Pflegestützpunkte plus eingerichtet sind, die die Menschen beraten, ihnen Koordinationsleistungen abnehmen und den Leistungsmix in der häuslichen Versorgung verlässlich begleiten und sichern. Seiner subsidiären Verantwortung für Pflegepersonen kann der Staat darüber hinaus durch die Einführung eines steuerfinanzierten Pflegendengeldes entsprechen, das der Absicherung der Hauptpflegepersonen dient. Das Arbeitspapier plädiert – auch aus verteilungspolitischen Erwägungen – für ein einkommensunabhängiges Transfereinkommen, nicht für eine Lohnersatzleistung.