Die Arbeit behandelt die rechtsdogmatische Einordnung der Auftragsverarbeitung im Datenschutzrecht auf der Grundlage der rechtshistorischen Entwicklung von § 11 des Bundesdatenschutzgesetzes 1977, 1990, 2001 und 2009. Sie legt die Anfänge der Datenverarbeitung bis zur integrierten Datenverarbeitung dar und erörtert auf der Grundlage der Theorien von Niklas Luhmann, Wilhelm Steinmüller und Herbert Fiedler die Konsequenzen für die Organisation der öffentlichen Verwaltung und der Privatwirtschaft. Sie untersucht die Risiken für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im öffentlich-rechtlichen Bereich, für Unternehmensstrukturen im Bereich der Grundrechte und im Privatrecht und für das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener. Im Rahmen der rechtsdogmatischen Einordnung stellt sie dar, wie die Auftragsverarbeitung die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Unternehmen und die von der Datenverarbeitung Betroffenen schützt. Schließlich werden die Vorschriften der genannten Bundesdatenschutzgesetze als Organisationsnormen eingeordnet.
Titelaufnahme
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- TitelDatenschutz und Auftragsverarbeitung : eine rechtsdogmatische Einordnung der Auftragsverarbeitung auf der Grundlage der rechtshistorischen Entwicklung ihrer gesetzlichen Regelung
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- Erschienen
- HochschulschriftMünster, Univ., Diss., 2021
- SpracheDeutsch
- DokumenttypDissertation
- Schlagwörter (DE)
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