TY - THES A3 - Heghmanns, Michael AB - Die Beschlussverwerfung gemäß § 349 II StPO ist die dominierende Entscheidungsform im aktuellen strafprozessualen Revisionsverfahren. Mit der ausufernden Anwendung dieser ursprünglich als Ausnahmeregelung konzipierten Vorschrift sind jedoch zahlreiche Probleme verbunden. Insbesondere die weite Auslegung des Begriffs der „offensichtlichen Unbegründetheit“, der regelmäßig vorliegende Antrag der Revisionsstaatsanwaltschaft und die häufig begründungslos ergehenden Beschlüsse stehen in der Kritik. Auch über die Art und Weise der gerichtlichen Entscheidungsfindung im Beschlussverfahren besteht keine Einigkeit. Diese Arbeit zieht die Existenzberechtigung der §§ 349 ff. StPO generell in Zweifel und geht der Frage nach, unter welchen Voraussetzungen die Durchführung einer Revisionshauptverhandlung im Interesse einer funktionsfähigen Strafrechtspflege entbehrlich ist, ohne die Beschuldigtenrechte zu beeinträchtigen. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein Reformentwurf erarbeitet. AU - Keck, Eva-Maria DA - 2016 KW - § 349 StPO KW - Revisionsverfahren KW - Beschlussverfahren KW - Revisionshauptverhandlung KW - offensichtliche Unbegründetheit KW - Vier-Augen-Prinzip KW - Begründungspflicht LA - ger N1 - Auch im Buchhandel erhältlich: Das Beschlussverfahren in der strafprozessualen Revision / Eva-Maria Keck. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2016. – XVII, 459 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 18), ISBN 978-3-8405-0147-0, Preis: 26,60 EUR PY - 2016 TI - Das Beschlussverfahren in der strafprozessualen Revision UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6-75219668587 Y2 - 2024-11-22T12:14:09 ER -