TY - JOUR AB - Mit dem BGH-Urteil vom 4.11.1987 wurde die Annahme, dass der Softwareüberlassungsvertrag als Kaufvertrag einzuordnen sei, bestätigt. Statt der bislang vertretenen Trennung von körperlichem Träger und geistigem Inhalt sind Programm und Datenträger nunmehr als untrennbare Einheit anzusehen. Damit ist jedoch eine Lawine an Konsequenzen für verschiedenste Rechtsbereiche losgetreten. Aufgezeigt werden die Auswirkungen auf das Urheber-, AGB- und Handelsrecht sowie auf die Produkthaftung, Internationales Kaufrecht, Konkurs- und Steuerrecht. AU - Hoeren, Thomas AU - Hoeren, Thomas Johannes DA - 1988 KW - Softwareüberlassung KW - EDV-Recht KW - Urheberrecht KW - Softwarevertrag KW - Lizenzvertrag LA - ger N1 - Recht der Datenverarbeitung (1988) 3, 115-120 PY - 1988 SN - 0178-8930 TI - Softwareüberlassung als Sachkauf: Konsequenzen aus dem Urteil des BGH vom 4. November 1987 UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6-85659541221 Y2 - 2024-11-22T08:23:04 ER -