TY - JOUR AB - Nach § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB stehen Gehörlose auf einer Stufe mit Minderjährigen. Diese Gleichsetzung, die auf bestimmten historischen Fehlurteilen beruht, bedarf dringend einer Revision. In diesem Beitrag werden die historischen Wurzeln der Regelung offengelegt und dem aktuellen Stand der Gehörlosenforschung gegenübergestellt. Es zeigt sich dabei, dass § 828 Abs. 2 Satz 2 BGB nicht mehr zeitgemäß und daher aufzuheben ist. AU - Hoeren, Thomas AU - Hoeren, Thomas Johannes DA - 1999 KW - Gehörlose KW - § 828 BGB KW - Deliktsfähigkeit KW - Deliktsrecht KW - taubstumm LA - ger N1 - Juristenzeitung 94 (1999) 13, 653 - 655 PY - 1999 SN - 0022-6882 TI - Gehörlose im Zivilrecht: Plädoyer für eine Abschaffung von § 828 Abs. 2 S. 2 BGB UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6-85659527730 Y2 - 2024-11-21T22:58:26 ER -