TY - JOUR AB - In den Rechts- und Sozialwissenschaften wird seit längerem die Etablierung und zunehmende Bedeutung von verpflichtenden Integrationspolitiken in der westlichen Welt beschrieben. Solche Politiken schreiben ImmigrantInnen bestimmte Handlungen oder den Nachweis bestimmter Kompetenzen vor, die der Integration dienen, und sanktionieren die Nichterfüllung der Vorschriften mit Geldstrafen oder dem Vorenthalten von Aufenthaltstiteln. Doch inwieweit dürfen Integrationserwartungen der Mehrheitsgesellschaft in sanktionierbares Recht überführt werden, und wie können entsprechende Eingriffe in die Freiheiten der ImmigrantInnen im Lichte der Politischen Philosophie gerechtfertigt werden? Der Beitrag argumentiert, dass sich verpflichtende Integrationspolitiken nur in genau zwei Fällen rechtfertigen lassen: Unter bestimmten Umständen können einerseits ImmigrantInnen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, und andererseits Immigrationswillige, die kein moralisches Recht auf Einwanderung haben, zu integrationsförderlichen Handlungen verpflichtet werden. In allen anderen Fällen sind verpflichtende Integrationspolitiken dagegen illegitim. AU - Hoesch, Matthias DA - 2021 DO - 10.17879/33029553007 KW - Exzellenzcluster "Religion und Politik" KW - Immigration KW - Integration KW - Integrationspolitik KW - Normenbegründung KW - Cluster of Excellence "Religion and Politics" KW - Immigration, Integration KW - Integration policies KW - Justification of coercive norms LA - ger N1 - Rechtsphilosophie. Zeitschrift für die Grundlagen des Rechts 7 (2021), 47-64 N1 - Die Veröffentlichung des Manuskripts erfolgt mit freundlicher Genehmigung des Nomos Verlags. N1 - Förderer: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Projektnummer: 390726036 N1 - Funding organisation: Deutsche Forschungsgemeinschaft / Project number: 390726036 PY - 2021 TI - Integrationspflichten und die Rechtfertigung staatlicher Normen UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6-33029546023 Y2 - 2024-12-26T21:36:39 ER -