Speziell dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk widmet sich die Medienethik selten ausdrücklich. Dabei sind sowohl in Bezug auf den Funktionsauftrag (bzw. die Rundfunkaufträge) als auch in Bezug auf die Kontrollgremien (Vertretung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen) Fragen der Ethik tangiert. Für eine entsprechende medienethische Einschätzung ist zu klären, welche ethischen Kriterien und Werte durch die Medienethik als angewandte Ethik zur Anwendung kommen sollen. Da die Medienethik in dieser Hinsicht kaum über die Formulierungen des BVerfG hinausgeht, lassen sich diese Kriterien durch Rückgriff auf die demokratietheoretischen Überlegungen zur Funktion der Massenmedien und speziell des Nachrichtenjournalismus für die Öffentlichkeit gewinnen. Auf diese Weise ist grundsätzlich ein Beitrag der Medienethik zur Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich.
Die Digitalisierung der Kommunikationsverhältnisse verschärft die Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Hier ist die Medienethik bei der notwendigen Reformulierung des Funktionsauftrages als auch bei der entsprechenden Bestimmung der Kontrollmöglichkeiten durch die Gesellschaft gefragt. Inwiefern eine solche Reformulierung mittels des Public Value-Konzeptes möglich sein wird, ist noch nicht absehbar. In Bezug auf die Kontrollmöglichkeiten der Gesellschaft eröffnen sich neue Einflussmöglichkeiten der Zivilgesellschaft.