TY - JOUR AB - Der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Teil der publizistischen Massenmedien ist durch den medientechnologischen (Streaming-Plattformen, Social Media, Internet) wie den sozialen Wandel (Individualisierung, Pluralisierung) institutionell, organisational wie programmlich herausgefordert. Vor allem Social Media-Plattformen beeinflussen die Bereitstellung wie Verbreitung von Informationen und das Mediennutzungsverhalten. Zudem ermöglichen Social Media neue Formen der Individual-, Gruppen- wie Organisationskommunikation. Sie erlauben vielfältige Formen des Austausches wie der Kollaboration, verleihen zudem Einzelnen wie Gruppen kommunikative Macht (Influencer). Der aktive, individuelle Mediengebrauch ist mit Social Media aber nur sehr begrenzt bei den Massenmedien möglich. Sie erleiden einen kulturellen Bedeutungsverlust. Social Media sind Ausdruck wie Treiber des sozialen Wandels, sie erreichen vor allem jüngere Menschen. Die Regulierung steht vor der Herausforderung, der neuen Medienrealität zu entsprechen: Leitbilder, der Rundfunkbegriff, die Ziele wie die Institutionen zur Rundfunkregulierung müssen neu und im europäischen Rahmen verhandelt werden. Die erhebliche Marktmacht der neuen Intermediäre verweist auf die anhaltende Relevanz wie Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Genereller: Der öffentlich finanzierte Mediensektor sollte weiter entwickelt werden, so bezogen auf die gesellschaftliche Herausforderungen. Es wird angeregt, die Grundlagen der Rundfunk- und Medienpolitik zu prüfen, mehr gesellschaftliche Beteiligung in diesem Politikfeld zu ermöglichen. Medienpolitik sollte als Kommunikationspolitik Teil der Gesellschaftspolitik werden. DA - 2019-08-27 DO - 10.17879/jcsw-2019-2501 LA - ger PY - 2019-08-27 SN - 2196-6265 T2 - Jahrbuch für Christliche Sozialwissenschaften TI - Öffentliche Medien als neue Intermediäre der Gesellschaft: Von der Notwendigkeit der Neuinstitutionalisierung öffentlicher Medien UR - https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:hbz:6:3-jcsw-2019-23809 Y2 - 2024-11-22T00:29:50 ER -