In den Hilfen zur Erziehung, die als ein zentrales Handlungsfeld der bundesdeutschen Kinder- und Jugendhilfe gelten können, lassen sich seit einigen Jahren Bestrebungen zur Umsetzung von Inklusion ausmachen, die unter dem Stichwort der sogenannten *Inklusiven Lösung* kursieren. Vor allem die Hilfen zur Erziehung gemäß den §§ 27 bis 35 SGB VIII einerseits und die Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII sowie den §§ 53 ff. SGB XII andererseits stehen angesichts der als hinderlich dechiffrierten Zuständigkeiten im Zentrum des Interesses und der Weiterentwicklungsbestrebungen. Im Zuge einer Umsetzung der *Inklusiven Lösung* sollen die Hilfen zur Erziehung zukünftig sämtliche Hilfen und Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung fassen, indem sie zusammen mit den Eingliederungshilfen aus SGB VIII und SGB XII einen neu zu schaffenden, inklusiven Leistungstatbestand konstituieren. Die zentrale Implementationsstrategie von Inklusion, die sich im Zuge der *Inklusiven Lösung* daher herauszubilden scheint, zielt auf die rechtliche Zusammenführung der bislang getrennten Leistungen und somit auf die Schaffung von Zugängen zu bedarfsgerechten Hilfen, welche aufgrund ebenjener getrennten rechtlichen Zuständigkeiten infrage stehen.<br /><br />So richtig und wichtig die Klärung von Fragen der Implementation von Inklusion auch sein mag, sie entbindet jedoch nicht davon, den Gegenstand dessen (zurück) ins Blickfeld zu rücken, um den es im Zuge von Inklusivitätsforderungen eigentlich geht bzw. gehen sollte. Dazu kann das Beheben von Zugangsproblemen zu Jugendhilfeangeboten für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unzweifelhaft beitragen. Während jedoch auf der einen Seite inklusiv zu gestaltende Zugänge von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung forciert werden, sind auf der anderen Seite etwa prekäre sozioökonomische Lebenslagen der Adressat_innen in keiner anderen Hilfeform der Kinder- und Jugendhilfe verbreiteter, als es in den Hilfen zur Erziehung der Fall ist. Gleichwohl scheint das an eine diagnostizierbare Beeinträchtigung geknüpfte Verständnis von (drohender) Behinderung mitsamt der daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigung Inklusion maßgeblich als behinderungsspezifische Angelegenheit auszuweisen. Und dennoch gelangt der SGB VIII-Reformprozess um die *Inklusive Lösung* über kaum mehr als eine administrativ-juristische Debatte über die Zusammenlegung von Rechtskreisen hinaus. Diese knapp skizzierten Hinweise verdeutlichen bereits, dass in der jüngeren Debatte um die *Inklusive Lösung* offenbar noch längst nicht alle offenen Fragen nach dem Bezugspunkt von Inklusion hinreichend geklärt sind, um sich Implementationsaufgaben von Inklusion zuwenden zu können.<br /><br />Die Klärung dieser offenen Grundsatzfragen stellt den Forschungsanlass der Dissertation dar. Dazu wird der *leitenden Forschungsfrage* nachgegangen, welchen spezifischen Beitrag die im Fokus der Debatte um eine *Inklusive Lösung* stehenden Hilfen zur Erziehung zur Einlösung des Anspruchs auf Inklusion ihrer Adressat_innen zukünftig leisten können bzw. sollen.<br /><br />Zur theoretisch-konzeptionellen Klärung der Forschungsfrage werden zunächst verbreitete Inklusions- und Exklusionsdiskurse auf ihre Vorzüge und Blindstellen hin analysiert. Die Betrachtung von vornehmlich in der *Integrations- und Inklusionspädagogik* beheimateten Inklusionsdiskursen verweist nicht nur auf die Omnipräsenz der Kategorie Behinderung und die sich darum rankenden begrifflichen Entwicklungen bzw. Kontroversen, sondern offenbart – trotz fraglos vorhandener Vorzüge und Potentiale – auch einige Blindstellen. Insbesondere die verbreiteten Kausalitätsannahmen zwischen Beeinträchtigung und Behinderung sowie der Nachholbedarf hinsichtlich gesellschafts- und ungleichheitstheoretischer Grundfragen scheinen sich nicht nur in der Debatte um die *Inklusive Lösung* zu reproduzieren, sondern erfordern vor allem weiterreichende theoretische Überlegungen. Demgegenüber nähert sich eine sozialpädagogische, den erzieherischen Hilfen am nächsten stehende Inklusionsbearbeitung eher über Diskurse der *sozialen Exklusion* dem Thema an. Diese vermögen die integrations- und inklusionspädagogischen Diskurse zwar um gesellschaftstheoretische Reflexionen zu erweitern, weisen jedoch ebenfalls einige Fallstricke auf und vernachlässigen zudem die Kategorie Behinderung. Wesentlich ins Gewicht fällt dabei insgesamt, dass die integrations- und inklusionspädagogischen Diskurse einerseits und die Debatten um soziale Exklusion andererseits bislang weitgehend getrennt voneinander geführt werden.<br /><br />Angesichts des grundlegenden Bedarfs an einer theoretisch-konzeptionellen Auseinandersetzung über Inklusion in den Hilfen zur Erziehung wird dargelegt, *dass* und *inwiefern* sich der *Capabilities-Ansatz* nach Martha Nussbaum als normativer und evaluativer Bezugsrahmen zur Theoretisierung von Inklusion in den Hilfen zur Erziehung heranziehen lässt. Die Präferenz für diesen Ansatz liegt in dessen grundsätzlicher Nähe zu sonder- und sozialpädagogischen sowie inklusionsbezogenen Fragestellungen begründet. Gleichwohl ist eine ‚inklusive‘ Adaption mit einigen theoretischen Anstrengungen verbunden. Dazu werden zunächst die theoretischen Grundpfeiler und -prämissen des Ansatzes dargestellt und Nussbaums Ansatz gegenüber der Version von Amartya Sen abgegrenzt. Vor allem werden der befähigungsgerechte Anspruch und der menschenwürdebasierte Ursprung des Capabilities-Ansatzes hervorgehoben sowie die zentralen Begrifflichkeiten der *Befähigungen* sowie der *Handlungen und Daseinsweisen* einer Betrachtung unterzogen. Auf Basis dieser Ausführungen wird schließlich eine capabilities-basierte Inklusionsperspektive entworfen, welche sich aus zentralen sonder- und sozialpädagogischen Rezeptionsbezügen des Ansatzes speist sowie soziale Ungleichheit und Behinderung als gemeinsame gerechtigkeitsrelevante Kategorie und insgesamt als Benachteiligung in den Befähigungen bzw. der Handlungen und Daseinsweisen ausweist (*Pädagogik der Befähigung*). Mit dieser Perspektive scheint es möglich, sämtliche Einschränkungen von Lebensführungsweisen (d.h. Einschränkungen in den Befähigungen) als Inklusionsaufgabe im Sinne des Capabilities-Ansatzes zu behandeln und somit eine Verknüpfung der vormals getrennt geführten theoretischen Diskursstränge zu erreichen. Vor dem Hintergrund dieser Vorarbeiten werden schließlich zwei analytische Teilperspektiven der capabilities-basierten Inklusionsperspektive herausgearbeitet. Während die Teilperspektive der *substantiellen Inklusivität* auf der Ebene der Handlungen und Daseinsweisen aktuelle Umgangsweisen fokussiert, zielt die *prozedurale Inklusionsperspektive* auf der Ebene der Befähigungen auf Konsequenzen und Zielvorstellungen von Förderungs- und Hilfemaßnahmen. Gleichwohl stellen die Befähigungen und deren Ermöglichung den maßgeblichen Dreh- und Angelpunkt der capabilities-basierten Inklusionsperspektive dar.<br /><br />Um die empirische Anwendbarkeit und theoretisch-konzeptionelle Erhärtung des Ansatzes voranzutreiben, wird die entworfene capabilities-basierte Inklusionsperspektive mit einer, auf der Grundlage empirischer Daten generierten, gegenstandsorientierten Theorie des Untersuchungsgegenstands der Hilfen zur Erziehung verknüpft. Dazu wurden qualitative, leitfadengestützte Expert_inneninterviews (N=15) mit, dem Handlungsfeld der erzieherischen Hilfen zuordenbaren, professionellen Akteur_innen geführt und theoriegenerierend ausgewertet.<br /><br />Im Anschluss an die Deskription und theoriegenerierende Auswertung des empirischen Materials werden die Konsequenzen diskutiert und analysiert, welche sich einerseits aus der Betrachtung des empirischen Materials durch die theoretische Brille der capabilities-basierten Inklusionsperspektive ergeben und welche sich andererseits ausgehend vom empirischen Material als Differenzierungen und/oder Erweiterungen für die capabilities-basierte Inklusionsperspektive schlussfolgern lassen. Unter Rückbezug auf die leitende Fragestellung wird nunmehr eine Positionsbestimmung der Hilfen zur Erziehung mit Blick auf deren Beitrag zur Inklusion ihrer Adressat_innen vorgenommen und darauf aufbauend ein Ausblick formuliert, im Zuge dessen u.a. auch Implikationen für den SGB VIII-Reformprozess dargelegt werden. Es wird herausgearbeitet, *dass* und *in welchen Punkten* die capabilities-basierte Inklusionsperspektive die gegenwärtige Inklusionsdebatte in weiten Teilen als unzureichend dechiffriert. Denn während sich die meisten Anknüpfungspunkte an die Ebene der substantiellen Inklusivität zeigen, bieten sich hingegen kaum Anschlüsse hinsichtlich der prozeduralen Inklusionsperspektive – letztere stellt jedoch das zentrale Moment der capabilities-basierten Inklusionsperspektive dar. Vor diesem Hintergrund wird eine Neujustierung der Zielperspektiven von Inklusion für die Hilfen zur Erziehung im Sinne einer *Pädagogik der Befähigung* vorgeschlagen.