Für Dauerdiskussionen, spätestens seit der EuGH-Entscheidung „Stadtreinigung Hamburg“, sorgt die Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber und hiermit die Frage, inwieweit eine solche Zusammenarbeit dem Vergaberecht unterfällt. Im April 2016 ist das modernisierte deutsche Vergaberecht in Kraft getreten, welches auf den Unionsvorgaben des Jahres 2014 basiert. Eine der Neuerungen dieses reformierten Rechts betrifft den Themenbereich dieser Arbeit, nämlich die vergaberechtliche Beurteilung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern. Unterschieden wird hierbei zwischen der vertikalen Zusammenarbeit (Inhouse-Vergabe) und der horizontalen Zusammenarbeit. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob und wann eine Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber untereinander vergaberechtsfrei ausgestaltet werden kann.
Die Arbeit geht dieser Fragestellung nach, indem einfachgesetzliche, verfassungsrechtliche und auch unionale Aspekte auf ihre Kohärenz und ihr Zusammenwirken hin untersucht werden.
Die Arbeit gliedert sich hierbei um sechs Kapitel. Nach der Einleitung wird der Untersuchungsgegenstand der Arbeit, nämlich die Zweckvereinbarung als Mittel der Zusammenarbeit öffentlicher Auftraggeber untereinander, untersucht. Anschließend werden die verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperationshoheit öffentlicher Einrichtungen untereinander in den Blick genommen. Anschließend wird dargestellt, welche vergaberechtlichen Grundlagen für die Bewertung delegierender Zweckvereinbarungen relevant sind. Im anschließenden Kapitel wird die Rechtsprechung, welche sich mit der öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit beschäftigt, beleuchtet, wobei zwischen der Rechtsprechung des EuGH, der Ansicht der europäischen Kommission sowie schließlich der Rechtsbrechungspraxis der nationalen Entscheidungsinstanzen unterschieden wird.
Das umfassendste Kapitel der Arbeit beinhaltet sodann die Prüfung der Ausschreibungspflicht von delegierenden Zweckvereinbarungen anhand der neuen vergaberechtlichen Vorschriften aus den europäischen Richtlinien des Jahres 2014. Anschließend wird dargestellt, inwieweit die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt wurden und ob diese Umsetzung als gelungen zu bezeichnen ist. Das letzte Kapitel fasst die gefundenen Ergebnisse in Thesen zusammen.