Die vorliegende Dissertation befasst sich mit der Frage, ob die Täterschaftsform der indirect co-perpetration, die seit einigen Jahren von verschiedenen Kammern des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag angewandt wird, mit dem IStGH-Statut vereinbar ist. Bei der indirect co-perpetration bzw. der mittelbaren Mittäterschaft handelt es sich um eine Kombination aus mittelbarer Täterschaft und Mittäterschaft, die bestimmte, für das Völkerstrafrecht typische Konstellationen möglicherweise besser erfassen kann als die einzelnen Täterschaftsformen. Gerade im Völkerstrafrecht besteht häufig die Notwendigkeit, die Strafbarkeit einer Vielzahl von Beteiligten an komplexen Tatgeschehen zu beurteilen, denn Einzeltäter*innen sind hier, anders als im nationalen Strafrecht, die Ausnahme. Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Konstruktion der mittelbaren Mittäterschaft mit dem Statut vereinbar ist. Eine Umformulierung des Statutstexts zur Klarstellung erscheint allerdings sinnvoll.