Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte, auf Englisch Authorised Economic Operator (AEO), ist ein bereits im Jahr 2005 eingeführtes Zertifikat, bei dem einem nach Zollrecht geprüft zuverlässigem Wirtschaftsbeteiligten Vorteile zugesprochen werden. Nach Art. 39 Bst. c Unionszollkodex (UZK) gehört das nachweisliche Vorliegen der Zahlungsfähigkeit zu einer der Voraussetzungen, die für die Erlangung des AEO-Status erfüllt sein muss. Die Dissertation setzt sich umfassend und kritisch mit der Ausgestaltung eines adäquaten Nachweises der Zahlungsfähigkeit auseinander. Es wird zunächst der Zweck, den der Gesetzgeber mit der Einführung des Zertifikats AEO verfolgte, dargelegt. Nach insolvenzrechtlichen Betrachtungen zum Begriff der Zahlungsunfähigkeit folgen Ausführungen zur Prüfung der Liquidität im Rahmen der Bilanzanalyse. Um die bis dahin entwickelte Ausgestaltung des Nachweises zur Zahlungsfähigkeit zu konkretisieren, folgen Ausführungen zur Finanzplanung. Folgend werden potenzielle Einwände gegen die erarbeitete Lösungsalternative vorweggenommen und widerlegt. Es wird zum Schluss geprüft, inwiefern die präferierte Lösung im Rahmen des Verwaltungshandelns zulässig ist.