Mit der EuVTVO wird zur Vereinfachung und Beschleunigung der Vollstreckung ausländischer Titel innerhalb der europäischen Gemeinschaft der Eu-Vollstreckungstitel eingeführt. Bei dieser Verordnung handelt es sich um eine konsequente Fortsetzung des bereits mit der EuGVVO begonnenen Ansatzes zur Integration eines grenzüberschreitenden Vollstreckungstitels in die jeweiligen nationalen Rechtssysteme. Die herausragende Neuerung durch die EuVTVO stellen die Abschaffung der Vollstreckbarerklärung im Vollstreckungsstaat und der damit verbundene Wegfall der wesentlichen Anerkennungs- und Vollstreckungshindernisse dar. Die Einführung der EuVTVO und damit die Abschaffung des Exequaturverfahrens im Vollstreckungsstaat für unbestrittene Forderungen ist ein weiterer Schritt zur Verbesserung und Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher und außergerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen.