Datenschutz als Wettbewerbsvorteil scheint auf den ersten Blick ein Paradoxon zu sein. Datenschutz wird regelmäßig als verfassungsrechtliches Schutzgut bestimmt. Stellt man überhaupt auf eine wirtschaftliche Betrachtung ab, erscheint Datenschutz nie als Wettbewerbsvorteil, sondern eher als Hemmschuh für einen freien Informationsmarkt. Bei dieser Sicht handelt es sich jedoch nur um eine unreflektierte, diffuse Vorstellung. Denn eine ökonomische Analyse des Datenschutzrechts steht bis heute aus. Auch im Folgenden kann eine solche Analyse nicht geliefert werden. Vielmehr soll hier der Nutzen einer solchen Analyse für die Bewertung des europäischen Datenschutzrechts verdeutlicht werden.