In der Untersuchung wird herausgearbeitet, dass die Rechtsentwicklung im Erschließungs- und Ausbaubeitragsrecht nicht den gesetzgeberischen Zielsetzungen und dem Vorteils- bzw. Gerechtigkeitsverständnis entspricht. Auf der Grundlage eines restriktiven abgabenrechtlichen Vorteils- und Anlagenbegriffs werden seitens der Rechtsprechung sehr kleine Abrechnungsgebiete gefordert, in denen eine Verhältnismäßigkeit von Leistung und Gegenleistung akzeptiert wird. Dass dies dem Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger nicht entspricht, lässt sich besonders anhand jüngerer Länder-Gesetzgebungsvorhaben zur Erhebung von sogenannten Wiederkehrenden Beiträgen belegen. Als Alternative wird hier ein Refinanzierungsweg über kommunale Erschließungs-Entwicklungssatzungen unter förmlicher Bürgerbeteiligung erarbeitet. Dies erfolgt durch einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag für ein Landes-KAG, im Rahmen von Einzelsatzungen für zusammenhängende Entwicklungsgebiete auf der Grundlage eines neuen Vorteilsbegriffs kommunale Beiträge zu erheben.