Gemäss der verfügbaren Angaben wird jährlich eine hohe Zahl von internationalen Erbfällen in der europäischen Union behandelt. Es gibt keine europäische Rechtsordnung auf diesem Gebiet und man darf behaupten, dass die Behandlung der internationalen Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Erbfällen aktuell wegen verschiedener Gründe nicht zufrieden stellend ist. In der vorliegenden Dissertation versucht man, die Nachforschung der internationalen Zuständigkeit aus einer rechtsvergleichenden Perspektive als Inspiration für die europäische Verordnung in Erbsachen anzuwenden. Ausserdem werden die verschiedenen und zahlreichen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der EG-Komission für eine europäische Verordnung vom 14.10.2009 stehenden Dokumente und Aufsätze untersucht. Die zukünftige Verordnung in Erbsachen muss die Besonderheit und Wichtigkeit der internationalen Zuständigkeit respektieren und ihre Ermittlung nach den Werten und Prinzipien richten, die dieses Gebiet charakterisieren.