Vernetzte Fahrzeuge sind ein aktuelles Kernthema der Automobilwirtschaft. Industrie und Dienstleistungsgewerbe erhoffen sich neue Absatzmärkte und Geschäftsmodelle, Politik und Zivilgesellschaft setzen auf eine Steigerung der Verkehrssicherheit und -effizienz. Die Konnektivität der Fahrzeuge als Grundvoraussetzung der verschiedenen Anwendungen gibt Anlass, sich mit der Thematik auch aus der Perspektive des Telekommunikationsrechts zu befassen. Die Arbeit beleuchtet daher die Frage, ob und inwiefern der Lebenssachverhalt „vernetztes Auto“ in seinen verschiedenen Ausprägungen unter die Begriffe Telekommunikation, Telekommunikationsnetz und Telekommunikationsdienst im Sinne des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu subsumieren ist, womit umfangreiche rechtliche Verpflichtungen verbunden sein können. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Definition des Telekommunikationsdienstes (§ 3 Nr. 24 TKG), die in Zeiten des „Internets der Dinge“, der „Industrie 4.0“ und der „M2M-Kommunikation“ zahlreiche Auslegungsfragen aufwirft.
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelTelekommunikation, Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsdienste – Die Definitionen des TKG am Beispiel vernetzter Fahrzeuge
- Verfasser
- Betreuer
- Erschienen
- AnmerkungAuch im Buchhandel erhältlich: Telekommunikation, Telekommunikationsnetze, Telekommunikationsdienste - Die Definitionen des TKG am Beispiel vernetzter Fahrzeuge / Christoph Brünger. – Münster : Readbox Unipress, 2019. – XII, 428 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 40), ISBN 978-3-8405-0208-8, Preis: 28,60 EUR
- SpracheDeutsch
- DokumenttypDissertation
- Schlagwörter (DE)
- ISBN978-3-8405-0208-8
- URN
Zugriffsbeschränkung
- Das Dokument ist frei verfügbar
Links
- Social MediaShare
- Nachweis
- IIIF
Dateien
Klassifikation
Zusammenfassung
Inhalt
Statistik
- Das PDF-Dokument wurde 1 mal heruntergeladen.