2003 schuf der Gesetzgeber im Rahmen des GKV-Modernisierungsgesetzes die hausarztzentrierte Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zur Sicherstellung des Angebots dieser Versorgungsform bedarf es des Vertragsschlusses zwischen Gemeinschaften von Hausärzten und Krankenkassen. Um einen vertragslosen Zustand zu verhindern, legt § 73b Abs. 4a SGB V fest, dass im Falle der Nichteinigung eine Schiedsperson den Vertrag festzusetzen hat. Die Figur der Schiedsperson stellt dabei eine neuere Erscheinung dar. So verwundert es nicht, dass die neu geschaffene Regelung zahlreiche zu klärende Rechtsfragen birgt. Das Werk untersucht die Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V umfassend und beleuchtet das Verfahren von der Einsetzung bis zum Schiedsspruch. Ergänzt wird die Arbeit mit Überlegungen, inwiefern sich die gewonnenen Erkenntnisse auf andere sozialrechtliche Schiedspersonen übertragen lassen. Das Werk richtet sich an Leser aus der Wissenschaft und der Praxis.
Titelaufnahme
Titelaufnahme
- TitelDie Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Einsetzung, Verfahren, Schiedsspruch : Unter Einbeziehung von Überlegungen zur Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf weitere sozialrechtliche Schiedspersonen
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- Erschienen
- AnmerkungAuch im Buchhandel erhältlich: Die Schiedsperson nach § 73b Abs. 4a SGB V: Einsetzung, Verfahren, Schiedsspruch : Unter Einbeziehung von Überlegungen zur Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf weitere sozialrechtliche Schiedspersonen / Laura Eckerth. – Münster : Readbox Unipress, 2018. – XV, 436 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 28), ISBN 978-3-8405-0173-9, Preis: 31,40 EUR
- SpracheDeutsch
- DokumenttypDissertation
- Schlagwörter (DE)
- ISBN978-3-8405-0173-9
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