Unternehmensinsolvenzen ohne begleitende Strafverfahren sind eine Rarität. Derartige Verfahren endeten in der Vergangenheit allerdings selten mit Verurteilungen wegen Bankrotts. Grund hierfür war eine jahrzehntelange Rechtspraxis des BGH: Die Anwendung der zu § 14 StGB vertretenen Interessenstheorie führte im Hinblick auf den Bankrotttatbestand des § 283 StGB zu einem erheblichen Anwendungsdefizit. Mit Beschluss vom 15.05.2012 hat der BGH die Interessentheorie ausdrücklich aufgegeben. Im Rahmen dieser Arbeit wird die Auswirkung dieser Rechtsprechungsänderung auf die bankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung untersucht. Neben den Besonderheiten der Auslegung von § 14 StGB im Zusammenspiel mit dem Sonderdelikt des § 283 StGB wird dabei ein besonderes Augenmerk auf den Rechtsgrund und die Bedeutung der strafrechtlichen Organ- und Vertreterhaftung im System des deutschen Wirtschaftsstrafrechts gelegt, wobei insbesondere die zivilrechtlichen Vorgaben der Organ- und Vertreterhaftung beleuchtet werden.
Titelaufnahme
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- TitelBankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung : Folgen und Chancen der Aufgabe der Interessentheorie beim Bankrott
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- AnmerkungAuch im Buchhandel erhältlich: Bankrottstrafrechtliche Organ- und Vertreterhaftung : Folgen und Chancen der Aufgabe der Interessentheorie beim Bankrott / Richard Hennecke. – Münster : Monsenstein und Vannerdat, 2016. – VI, 253 S. (Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster : Reihe III ; Bd. 17), ISBN 978-3-8405-0144-9, Preis: 17,90 EUR
- SpracheDeutsch
- DokumenttypDissertation
- Schlagwörter (DE)
- ISBN978-3-8405-0144-9
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