Das Internet ist heute unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur. Der Gesetzgeber
hat diesem Umstand in den letzten fünf Jahren vor allem durch die Abschaffung von Formerfordernissen
in mehreren Aktienrechtsreformen Rechnung getragen. Angestrebt wird unter
anderem die Lösung dringender Probleme der deutschen Hauptversammlung wie sinkende
Präsenzzahlen und Kostenexplosion. In der vorliegenden Arbeit werden die Zulässigkeit des
Einsatzes moderner Kommunikationsmedien bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
der internetgestützten Hauptversammlung und die damit verbundenen Zweifelsfragen
untersucht. Bei dieser Form der Hauptversammlung findet nach klassischem Muster ein
physisches Zusammentreffen der Aktionäre, der Verwaltungsmitglieder und des Notars an
einem realen Versammlungsort statt. Als Zusatzangebot können Aktionäre das Hauptversammlungsgeschehen
auch als „Online-Teilnehmer“ mittels einer Internetübertragung verfolgen
und im Rahmen des sogenannten Proxy-Voting über das Internet einen von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen und Weisungen für die Stimmrechtsausübung
erteilen. Zur Gleichwertigkeit der „Online-Teilnahme“ mit der präsenten
Teilnahme ist es darüber hinaus wünschenswert, wenn weitere Aktionärsrechte über das Internet
ausgeübt werden können, was derzeit nur eingeschränkt möglich ist. So weit gesetzgeberischer
Handlungsbedarf besteht, werden in der vorliegenden Arbeit Überlegungen de lege
ferenda angestellt, die in einem Gesetzesvorschlag umgesetzt werden.